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Allgemeine Reisebedingungen

Die Allgemeinen Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Eurotouring Ltd. & Co. KG und dem Reisenenden und werden mit Vertragsschluss anerkannt.

nach unten: allg. Geschäftsbedingungen

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1. Vertragsschluss

Mit der Reiseanmeldung bieten Sie Eurotouring Ltd. & Co. KG als Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege vorgenommen werden.

Für Eurotouring Ltd. & Co. KG als Reiseveranstalter wird der Reisevertrag dann bindend, wenn er den Reisenden gegenüber durch Erhalt der Auftragsbestätigung/ Rechnung und des Sicherungsscheines bestätigt wurde. Bei kurzfristigen Buchungen, weniger als 7 Tage vor Reisebeginn, kann die Reise ohne Erhalt der Auftragsbestätigung/ Rechnung angetreten werden.

Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht überschreitet.

Im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages ist es erforderlich, personenbezogene Daten zu bearbeiten, zu speichern und weiterzugeben.

2. Leistung

Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (PDF-Datei/Angebotsbeschreibung) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Auftragsbestätigung/ Rechnung. Bestandteil des Reisevertrages sind die allgemeinen Reisebedingungen der Eurotouring Ltd. & Co. KG.

Nebenabreden und besondere Vereinbarungen sind in die Reiseanmeldung aufzunehmen und schriftlich zu bestätigen.

Werden einzelne Reiseleistungen ausdrücklich von Eurotouring Ltd. & Co. KG in fremden Namen vermittelt, z.B. Busse, Flüge, Mietwagen, Fährüberfahrten o.ä., oder Reisen namentlich genannter anderer Reiseveranstalter, so kommt ein Reisevertrag mit dem Dritten zustande. Eurotouring Ltd. & Co. KG erbringt lediglich die Vermittlung. Das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners (Leistungserbringer).

3. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.

Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht überschreitet.

Nach Abschluss des Reisevertrages kann Eurotouring Ltd. & Co. KG. eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises verlangen.

Die vollständige Zahlung des Kunden erfolgt immer vor dem Abfahrtstag auf das in der Auftragsbestätigung/Rechnung benannte Konto der Eurotouring Ltd. & Co. KG, eingehend zu dem angegebenen Termin. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann die Eurotouring Ltd. & Co. KG die angemeldete Beförderung zu Lasten des Kunden stornieren.

4. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Eurotouring Ltd. & Co. KG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen einen Mangel darstellen.

Eurotouring Ltd. & Co. KG ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen sowie einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Eurotouring Ltd. & Co. KG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt des Reisenden/ Schadensersatz

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Eurotouring Ltd. & Co. KG Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Pauschal sind folgende Entschädigungen zu zahlen:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Reisepreises,

  • bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
  • ab dem 11. Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises,
  • ab dem 2. Tage vor Reisebeginn bzw. am Abfahrtstag 80% des Reisepreises.

Maßgeblich für die Errechnung des Ersatzanspruches ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Eurotouring Ltd. & Co. KG. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, der Eurotouring Ltd. & Co. KG nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

6. Ersatzreisende, Umbuchung

Ersatzreisende

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eurotouring Ltd. & Co. KG kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Eurotouring Ltd. & Co. KG als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten in Höhe von pauschal 15,00 €.

Umbuchung

Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, erhebt Eurotouring Ltd. & Co. KG bei Einhaltung der Frist von 43 Tagen vor Reisetermin ein Umbuchungsentgelt von 15,00 €. Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern überhaupt möglich, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Eurotouring Ltd. & Co. KG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass ein festhalten am Vertrag unzumutbar ist, ist Eurotouring Ltd. & Co. KG berechtigt, sofort fristlos zu kündigen. Kündigt Eurotouring Ltd. & Co. KG so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Eurotouring Ltd. & Co. KG als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Eurotouring Ltd. & Co. KG für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Haftung

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haftet Eurotouring Ltd. & Co. KG als Veranstalter

  • für gewissenhafte Reisevorbereitung,
  • für sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
  • für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen und,
  • für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen der beschriebenen Reiseleistung.

Ist Eurotouring Ltd. & Co. KG lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet sie nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Ausflüge, Führungen und sonstige Veranstaltungen die als ?Gelegenheit? bezeichnet werden, sind ausschließlich Leistungen fremder Leistungsträger. Angaben zu den vermittelten Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben und stellen keine Zusicherung von Eurotouring Ltd. & Co. KG gegenüber dem Reisenden dar.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Eurotouring Ltd. & Co. KG ist für Schäden des Reisenden auf den dreifachen Wert des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden durch die Eurotouring Ltd. & Co. KG oder einen gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten durch Eurotouring Ltd. & Co. KG beruht. Ausgenommen von diesen Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit des Reisenden; für diese Schäden haftet Eurotouring Ltd. & Co. KG nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eurotouring Ltd. & Co. KG haftet nicht für Beschädigung und Verwechslung, oder bei Diebstahl des Reisegepäcks außerhalb der Beförderung. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang und im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

Eurotouring Ltd. & Co. KG haftet nicht für Schäden und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

Ein Schadenersatzanspruch gegen Eurotouring Ltd. & Co. KG ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Eurotouring Ltd. & Co. KG geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Geltung internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen zugunsten des Reisenden beinhalten, bleibt unberührt.

Soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person der öffentlichen oder privaten Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Firmensitz der Eurotouring Ltd. & Co. KG in Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertragsverhältnissees zwischen Eurotouring Ltd. & Co. KG und dem Kunden als Ganzes nicht.

Für die Vermietung/ Vermittlung von Klein- und Reisebussen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eurotouring Ltd. & Co. KG gelten für Verträge über die Vermittlung von Bussen und Limousinen und werden mit Vertragsschluss anerkannt. 

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1. Tätigkeit der Eurotouring Ltd. & Co. KG, Leistung

Die Eurotouring Ltd. & Co. KG betreibt unter "www.eurotouring.de" eine Internetplattform zur Vermittlung von Bussen in Deutschland und ganz Europa. Die Fahrten werden nicht durch Eurotouring Ltd. & Co. KG sondern von ausgewählten Unternehmen durchgeführt. Die Leistungen der Eurotouring Ltd. & Co. KG beschränken sich auf die sorgfältige Auswahl der Beförderer und die Vermittlung der Beförderungsleistung.

2. Vertragsschluss

Bei der Online-Buchung gibt der Kunde mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Auftragsformulars ein verbindliches Vertragsangebot ab.

Mit der Unterschrift auf dem Angebot von Eurotouring Ltd. & Co. KG kommt ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zustande.

3. Bezahlung

Nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden kann Eurotouring Ltd. & Co. KG. eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Preises verlangen.

Die vollständige Zahlung des Kunden erfolgt immer vor dem Abfahrtstag auf das in der Auftragsbestätigung/Rechnung benannte Konto der Eurotouring Ltd. & Co. KG, eingehend zu dem angegebenen Termin. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann die Eurotouring Ltd. & Co. KG die angemeldete Beförderung zu Lasten des Kunden stornieren.

4. Rücktritt/ Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Beförderung und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, ist Eurotouring Ltd. & Co. KG berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Kunden Schadensersatz zu verlangen.

Pauschal sind folgende Entschädigungen zu zahlen:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Reisepreises,
  • bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
  • ab dem 11. Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises,
  • ab dem 2. Tage vor Reisebeginn bzw. am Abfahrtstag 80% des Reisepreises.

Maßgeblich für die Errechnung des Ersatzanspruches ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Eurotouring Ltd. & Co. KG. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, der Eurotouring Ltd. & Co. KG nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

5. Haftung

Die Eurotouring Ltd. & Co. KG haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung einer Beförderung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.

Für die Erfüllung sowie für Mängel der Beförderungsleistung sind ausschließlich die jeweiligen Beförderungsunternehmen verantwortlich. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Beförderungsunternehmen beschränkt sich die Verpflichtung der Eurotouring Ltd. & Co. KG auf die Erteilung von Informationen und Unterlagen, die für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlich sind (Name und Adresse des Beförderungsunternehmens).

Die Haftung der Eurotouring Ltd. & Co. KG ist für Schäden des Kunden auf den dreifachen Wert des vereinbarten Preises beschränkt, soweit der Schaden durch die Eurotouring Ltd. & Co. KG oder einen gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten durch Eurotouring Ltd. & Co. KG beruht. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit des Kunden; für diese Schäden haftet Eurotouring Ltd. & Co. KG nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Visa, Bescheinigungen

Für die Beschaffung von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich.

7. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber Eurotouring Ltd. & Co. KG geltend zu machen. Die Ausschlussfrist beginnt mit dem vereinbarten Ende der vertraglichen Leistung, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den Ansprüchen gegen Eurotouring Ltd. & Co. KG Kenntnis erlangt hat.

8. Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Geltung internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen zugunsten des Kunden beinhalten, bleibt unberührt.

Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person der öffentlichen oder privaten Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Firmensitz der Eurotouring Ltd. & Co. KG in Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertragsverhältnisses zwischen Eurotouring Ltd. & Co. KG und dem Auftraggeber als Ganzes nicht.

Für bei Eurotouring Ltd. & Co. KG gebuchte Reisen, bei denen Eurotouring Ltd. & Co. KG als Reiseveranstalter auftritt, gelten die Allgemeinen Reisebedingungen.