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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Busvermittlung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH gelten für Verträge über die Vermittlung von Bussen und Limousinen.

1. Geltungsbereich

1. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH betreibt unter www.eurotouring.de eine Internetplattform zur Vermittlung von Bussen in Deutschland und Europa. Die Fahrten werden nicht durch Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH, sondern von ausgewählten Unternehmen durchgeführt. Die Leistung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl der Beförderung und die Vermittlung der Beförderungsleistung. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH tritt auf Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen, sonstiger touristischer Einzelleistungen (Hotelaufenthalte, Mietwagen und anderes) von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Leistungsträgern auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Vertragsbeziehungen bzgl. der Reiseleistungen kommen direkt und unmittelbar zwischen den Kunde (Kunde von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zu Stande. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen des Kunden entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrages mit den Leistungserbringern. 

2. Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter und den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH ist an der Erbringung der vermittelten Reiseleistungen selbst nicht beteiligt. 

2. Anmeldung, Buchung, Reiseinformation 

1. Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auch auf elektronischem Wege (z. B. E-Mail, Internetplattform) vorgenommenen werden. Mit der Anmeldung/Buchung beauftragt der Kunde Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH verbindlich mit der Vermittlung der Beförderung.

2. Bei der Online-Buchung gibt der Kunde mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Auftragsformulars ein verbindliches Vertragsangebot ab. 

3. Mit der Unterschrift auf dem Angebot von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH kommt ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zustande. 

4. Der Kunde ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag gebunden. Die Vertragspflicht von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Beförderung beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH an den Kunden weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH verbunden. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg. 

3. Auftragsbestätigung/ Vertragsschluss

1. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH nimmt das Angebot des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH kommt zwischen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Auftragsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und den Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

Änderungen oder Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und dem Kunden kann Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH nicht überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich sein (§ 254 BGB). 

3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften. 

4. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung an die 

Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH

Ranstädter Steinweg 14

04109 Leipzig. 

4. Haftung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH

1. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH haftet gegenüber dem Kunden für eine ordnungsgemäße Vermittlung einer Beförderung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. 

2. Für die Erfüllung sowie bei Mängeln der Beförderungsleistung sind ausschließlich die jeweiligen Beförderungsunternehmen verantwortlich. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Beförderungsunternehmen beschränkt sich die Verpflichtung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH auf die Erteilung von Informationen und Unterlagen, die für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlich sind (Ziffer 11).

3. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH haftet nur für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten. Die Haftung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH ist für Schäden des Kunden auf den dreifachen Wert des vereinbarten Preises beschränkt, soweit der Schaden durch die Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder einen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten durch Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH beruht. 

5. Vertragspflichten von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH 

1. Die vertragliche Leistungspflicht von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH besteht - nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen - in:

a) der Vermittlung von Verträgen im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend der Buchungsanfrage,

b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen durch den Leistungsträger direkt mit den Kunden übermittelt werden) sowie

c) auf dessen Wunsch der Beratung des Kunden nach den Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.

2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.

3. Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH und dem Kunden zu Stande. Nur dann haftet Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH für die Richtigkeit der erteilten Auskünfte nach § 675 Abs. 2 BGB.

4. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH empfiehlt den Abschluss dieser Versicherung. Eine solche Versicherung ist in den Leistungspreisen nicht enthalten. Schließt der Kunde durch Vermittlung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH eine solche Versicherung ab, ist Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH –mangels einer abweichenden Vereinbarung- nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Leistungsträgers oder den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Versicherungsbedingungen informieren kann.

6. VISA/Bescheinigung

1. Für die Beschaffung von Pass, VISA, Zoll- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich. Dem Kunden wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf eventuell geänderte Umstände einzustellen.

2. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH hat keine besondere Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstige Reiseumstände.

7. Preiserhöhungen 

1. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH kann ab vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen des Gesamtpreises gem. § 651 a Abs. 4 BGB verlangen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Hafen-, Parkgebühren) nach Vertragsabschluss Rechnung getragen wird.

2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.

3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH über die Preiserhöhung bei Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH geltend zu machen.

8. Umbuchungen/Rücktritt

1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise von dem Beförderungs- und Vermittlungsvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, ist Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Kunden Schadensersatz zu verlangen.

2. Pauschal sind folgende Entschädigungen zu zahlen:

- Bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Reisepreises

- Bis zum 12. Tag vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von 40 % des Reisepreises

- ab dem 11. Tag vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von 55 % des Reisepreises

- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bzw. am Abfahrtstag eine Bearbeitungsgebühr von 80 % des Reisepreises

Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzanspruches ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH. Dem Kunden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH nachzuweisen, dass dem Vermittler kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

9. Inkasso, Preis- und Leistungsänderungen

1. Bei Abschluss des Vertrages mit dem Kunden kann Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Reisepreises verlangen. Die vollständige Zahlung des Kunden erfolgt immer vor dem Abfahrtstag auf das in der Auftragsbestätigung/Rechnung benannte Konto der Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH, eingehend zu dem dort angegebenen Termin. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH die angemeldete Beförderung zu Lasten des Kunden stornieren. 

2. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofortig fällig. 

10. Verpflichtung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH bei Reklamation des Kunden gegenüber dem Leistungsträgern

Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH auf die Mitteilung des Namens und der Adresse des jeweiligen Leistungsträgers. 

11. Ausschlussfrist / Verjährung 

1. Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH geltend zu machen (Ausschlussfrist). 

Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Reiseleitungen mit dem Ende der letzten Reiseleistung), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegenüber der Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden ist. 

2. Ansprüche des Kunden gegen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen können. 

3. Die in Ziffer 12 Punkt 2 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung der genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

12. Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen zu Gunsten des Kunden beinhalten, bleiben unberührt. 

2. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist, oder keinen allgemeinen Wohn-/Geschäftssitz im Inland hat, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis der Firmensitz Leipzig von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.

3. Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmung des Vermittlungsvertrages nicht. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Stand: Februar 2016

Allgemeine Reisebedingungen

Die Allgemeinen Reisebedingungen der Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH gelten für Verträge zwischen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler und dem Reisenden und werden mit Vertragsschluss anerkannt. 

1. Geltungsbereich

1. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH betreibt unter www.eurotouring.de eine Internetplattform zur Erbringung von Reiseleistungen als Reiseveranstalter sowie zur Vermittlung von Reiseleistungen. 

2. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH tritt auf Grundlage dieser AGB selbst als Reiseveranstalter aber auch als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen, sonstiger touristischer Einzelleistungen (Fahrten zu Messeveranstaltungen, Hotelaufenthalte, Mietwagen und anderes) von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Leistungsträgern auf. 

3. Die Reiseleistungen werden im Falle der Vermittlung von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Vertragsbeziehungen bzgl. der Reiseleistungen kommen direkt und unmittelbar zwischen dem Kunden (Kunde von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zu Stande. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen des Kunden entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrages mit den Leistungserbringern. 

4. Soweit Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reiseveranstalter auftritt, bietet der Kunde mit der Reiseanmeldung den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

5. Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter (Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH oder anderer Reiseveranstalter) und den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. 

2. Anmeldung, Buchung, Reiseinformation 

1. Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auch auf elektronischem Wege (z. B. E-Mail, Internetplattform) vorgenommenen werden. Mit der Anmeldung/Buchung beauftragt der Kunde Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH verbindlich mit der Buchung der Reise bzw. Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger. 

2. Der Kunde ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag zwei Wochen gebunden. 

3. Buchungsbestätigung/Vertragsschluss

1. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reisevermittler

a) Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH nimmt das Angebot des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH kommt zwischen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form. 

In diesem Falle ist die Vertragspflicht von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH an den Kunden weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH verbunden. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

b) Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, so kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger der Hauptvertrag zu Stande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch den Leistungsträger erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung. 

2. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reiseveranstalter

Die Reiseanmeldung wird von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH innerhalb einer Frist von spätestens zwei Wochen mittels Bu-chungsbestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheines bestätigt. Weicht die Reisebestätigung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so ist Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH zehn Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Kunde muss innerhalb dieser Frist dieses neue Angebot bestätigen. Diese Bestätigung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und den Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

Änderungen oder Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und dem Kunden kann Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH nicht überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich sein (§ 254 BGB).

4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages bzw. Reisevertrages ergeben sich aus den zwischen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften. 

5. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung an die 

Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH

Ranstädter Steinweg 14

04109 Leipzig. 

4. Vertragspflichten von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH 

4.1 Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reisevermittler

1. Die vertragliche Leistungspflicht von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reisevermittler besteht - nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen - in:

a) der Vermittlung von Verträgen im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend der Buchungsanfrage,

b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen durch den Leistungsträger direkt mit den Kunden übermittelt werden) sowie

c) nach Wunsch des Kunden der Beratung des Kunden nach den Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.

2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.

3. Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH und dem Kunden zu Stande. Nur dann haftet Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH für die Richtigkeit der erteilten Auskünfte nach § 675 Abs. 2 BGB.

4. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH empfiehlt den Abschluss dieser Versicherung. Eine solche Versicherung ist in den Leistungspreisen nicht enthalten. Schließt der Kunde durch Vermittlung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH eine solche Versicherung ab, ist Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH –mangels einer abweichenden Vereinbarung- nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Leistungsträgers oder den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Versicherungsbedingungen informieren kann.

4.2 Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reiseveranstalter

1. Die vertragliche Leistungspflicht von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reiseveranstalter beschränkt sich auf die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen sowie die Unterrichtung über erhebliche Änderung in der beschriebenen Reiseleistung.

2. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung wie unter Ziffer 4), Punkt 4.1, 4. genannt wird ausdrücklich hingewiesen.

5. Gewährleistung und Abhilfe bei Reiseveranstaltung durch Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH

1. Sind die Reiseleistungen von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

2. Der Kunde kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel unverzüglich nach Feststellung bei der örtlichen Reiseleitung, dem Reiseleiter, oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH direkt angezeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH unzumutbar machen. Die Telefon-und Faxnummern sind in den Reiseunterlagen ersichtlich. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. 

3. Nach Reiseende kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und die Mängelanzeige vor Ort dem Reiseveranstalter gegenüber nicht schuldhaft unterlassen wurde.

4. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH anzuzeigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck wird keine Haftung übernommen.

5. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise bis zu 1 Woche vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

7. Haftung 

1.  a) Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reisevermittler

Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter und sonstigen Leistungsträgern. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Kunden  vermittelten Informationen. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH haftet als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel sind ausschließlich die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH haftet gegenüber dem Kunden für eine ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

     b) Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reiseveranstalter

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haftet Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reiseveranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen und für die Unterrichtung über erhebliche Änderung in der beschriebenen Reiseleistung.

2. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH haftet nur für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten. Die Haftung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH ist für Schäden des Kunden auf den dreifachen Wert des vereinbarten Preises beschränkt, soweit der Schaden durch die Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder einen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten durch Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH beruht. 

3. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH haftet nicht für die Beschädigung, Verwechslung oder Diebstahl des Reisegepäcks außerhalb der Beförderung. Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiseunfall-und Reisegepäckversicherung empfohlen.

4. Ein Schadensersatzanspruch gegen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sind.

8. VISA/Bescheinigung

1. Für die Beschaffung von Pass, VISA, Zoll- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich. Dem Kunden wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf eventuell geänderte Umstände einzustellen.

2. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH hat keine besondere Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstige Reiseumstände.

9. Preiserhöhungen 

1. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH kann ab vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen des Gesamtpreises gem. § 651 a Abs. 4 BGB verlangen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Hafen-, Parkgebühren) nach Vertragsabschluss Rechnung getragen wird.

2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.

3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH über die Preiserhöhung bei Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH geltend zu machen.

10. Umbuchungen/Rücktritt

1. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. 

2. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten in Höhe von pauschal 15,00 €. 

3. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise von dem Beförderungs-, Reise- und Vermittlungsvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, ist Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Kunden oder Kunden Schadensersatz zu verlangen.

4. Pauschal sind folgende Entschädigungen zu zahlen:

- bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Reisepreises

- bis zum 12. Tag vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von 40 % des Reisepreises

- ab dem 11. Tag vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von 55 % des Reisepreises

- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bzw. am Abfahrtstag eine Bearbeitungsgebühr von 80 % des Reisepreises

Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzanspruches ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH. Dem Kunden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.

5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

11. Inkasso, Preis- und Leistungsänderungen

1. Soweit Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH Pauschalreisen (§ 651a BGB) vermittelt, sind Zahlungen nur fällig, wenn der Versicherungsschein des Veranstalters an den Kunden übergeben wird. Liegt der Sicherungsschein vor, ist die Zahlung entsprechend der Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters fällig. 

2. Der Versand der Reiseunterlagen wie z.B. Eintrittskarten erfolgt auf der Grundlage der Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder der Vereinbarung mit dem Leistungserbringer einer Reiseleistung. Bei Internetbuchungen versendet Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH die Reiseunterlagen 14 Tage vor Reisebeginn an den Kunden, jedoch nicht vor Eingang der vollständigen Zahlung durch den Kunden. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als drei Werktagen vor Leistungsbeginn werden die Unterlagen für den Kunden nach Vereinbarung am Leistungsort hinterlegt.

3. Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistungen hat Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.

4. Bei Abschluss des Vertrages mit dem Kunden kann Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Reisepreises verlangen. Die vollständige Zahlung des Kunden erfolgt immer vor dem Abfahrtstag auf das in der Auftragsbestätigung/Rechnung benannte Konto der Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH, eingehend zu dem dort angegebenen Termin. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH die angemeldete Beförderung zu Lasten des Kunden stornieren. 

5. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. 

12. Verpflichtung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH bei Reklamation des Kunden gegenüber dem Leistungsträger

Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH als Reisevermittler auf die Mitteilung des Namens und der Adresse des jeweiligen Leistungsträgers. 

13. Ausschlussfrist / Verjährung

1. Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung hat der Reisende innerhalb eines Monats gegenüber Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH geltend zu machen (Ausschlussfrist). 

2. Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Reiseleitungen mit dem Ende der letzten Reiseleistung), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegenüber der Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden ist. 

3. Ansprüche des Kunden gegen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen können. 

4. Die in Ziffer 13 Punkt 3 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung der genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

14. Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen zu Gunsten des Kunden beinhalten, bleiben unberührt. 

2. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist, oder keinen allgemeinen Wohn-/Geschäftssitz im Inland hat, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis der Firmensitz Leipzig von Kylltal-Geißler-Bustouristik GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.

3. Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Reise-bzw. Vermittlungsvertrages nicht. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Stand: Februar 2016